Wann werden Urheberrechte verletzt
Jede Zurverfügungstellung (Abrufbarmachung) von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet, die ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgt, ist eine Urheberrechtsverletzung. Darunter fallen etwa das Hochladen auf frei zugänglichen Websites, das Anbieten in Tauschbörsen, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat, das Hochladen in Sozialen Netzwerken wie Facebook etc. Dabei ist es egal, ob die Veröffentlichung privaten oder kommerziellen Zwecken dient. Unerheblich ist auch, wie viele Personen tatsächlich auf das Foto, Video etc. im Internet zugegriffen haben bzw. ob es überhaupt jemand angesehen hat. Zulässig ist lediglich die Zurverfügungstellung im privaten Rahmen, wie beispielsweise in einer geschlossenen Facebook-Gruppe. Dies jedoch nur dann, wenn damit rein private und nicht etwa kommerzielle Zwecke verfolgt werden. Wann eine „Öffentlichkeit“ vorliegt, lässt sich nicht allgemein festlegen – meist ist die Rechtsprechung hier jedoch sehr streng. Im Kreis der Familie oder unter FreundInnen wird jedoch grundsätzlich von einem nicht-öffentlichen Rahmen auszugehen sein.
Die wichtigste Regel:
Nur weil z.B. ein Foto frei im Internet abrufbar ist, heißt das noch lange nicht, dass man dieses beliebig verwenden kann. Will man ein Foto, Video oder ein anderes Werk, das man nicht selbst hergestellt hat, ins Internet stellen, muss immer die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden (am besten schriftlich).
Die wichtigste Regel:
Nur weil z.B. ein Foto frei im Internet abrufbar ist, heißt das noch lange nicht, dass man dieses beliebig verwenden kann. Will man ein Foto, Video oder ein anderes Werk, das man nicht selbst hergestellt hat, ins Internet stellen, muss immer die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden (am besten schriftlich).
Was muss ich bei der Gestaltung einer Internetseite beachten
Bei der Gestaltung einer Website ist darauf zu achten, dass Urheberrechte Dritter an Fotos, Videos, Musik, Texten oder auch an Computerprogrammen nicht verletzt werden. Ohne Zustimmung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers dürfen solche Inhalte nicht auf die Website geladen werden. Das gilt auch, wenn die Website nur für Freunde und Bekannte gedacht ist. Oft vergisst man, dass eine frei zugängliche Internetseite grundsätzlich von jedem Nutzer weltweit abgerufen werden kann.
Da Urheberrechte auch bei nicht vorsätzlichem Handeln verletzt werden, liegt eine Rechtsverletzung auch dann vor, wenn man nicht wusste, dass z.B. ein Foto nicht verwendet werden darf oder wer die Rechte daran besitzt. Auch besteht der urheberrechtliche Schutz kraft Gesetzes – d.h. ein Werk braucht keinen extra Copyright-Hinweis damit es geschützt ist.
Tipp: Für private bzw. nicht-kommerzielle Websites können Bilder benutzt werden, die unter einer „Creative Commons“-Lizenz (CC, creativecommons.org) stehen. In der Regel ist die Nutzung kostenlos, wenn der/die UrheberIn sichtbar genannt wird. Der genaue Umfang der Verwendung (z.B. ob Werke auch verändert werden dürfen) hängt von der jeweiligen Lizenz ab. CC-lizenzierte Musik findet man z.B. unter www.jamendo.com oder www.freemusicarchive.org.
Da Urheberrechte auch bei nicht vorsätzlichem Handeln verletzt werden, liegt eine Rechtsverletzung auch dann vor, wenn man nicht wusste, dass z.B. ein Foto nicht verwendet werden darf oder wer die Rechte daran besitzt. Auch besteht der urheberrechtliche Schutz kraft Gesetzes – d.h. ein Werk braucht keinen extra Copyright-Hinweis damit es geschützt ist.
Tipp: Für private bzw. nicht-kommerzielle Websites können Bilder benutzt werden, die unter einer „Creative Commons“-Lizenz (CC, creativecommons.org) stehen. In der Regel ist die Nutzung kostenlos, wenn der/die UrheberIn sichtbar genannt wird. Der genaue Umfang der Verwendung (z.B. ob Werke auch verändert werden dürfen) hängt von der jeweiligen Lizenz ab. CC-lizenzierte Musik findet man z.B. unter www.jamendo.com oder www.freemusicarchive.org.
Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen
Wurde eine Urheberrechtsverletzung begangen, können der Urheber bzw. der Rechteinhaber den Verletzter abmahnen. Eine Abmahnung kommt in der Regel von einem Rechtsanwalt, es gibt jedoch auch Abmahnungen, die direkt vom Rechteinhaber verfasst werden (private Abmahnung). Die Abmahnung wird grundsätzlich per Post verschickt, in manchen Fällen jedoch auch bereits zuvor per E-Mail.
In der Abmahnung wird der Verletzter aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die konkrete Rechtsverletzung zu unterbinden (also z.B. ein Foto zu löschen), eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu zahlen sowie die Anwaltskosten zu übernehmen.
Was tun?
Abmahnungen sollten keinesfalls ignoriert werden, da sonst ein sehr teures Gerichtsverfahren droht! Da die Schadenersatzforderungen aber oft überhöht sind und die Unterlassungserklärung häufig unnötig zum Nachteil des Rechteverletzters ausformuliert ist, empfiehlt es sich immer, einen Anwalt oder eine Konsumentenschutzeinrichtung(AK) zu kontaktieren. In Extremfällen kann eine Urheberrechtsverletzung mehrere tausend Euro kosten.
Sonderfall: Gefälschte Abmahnungen
Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger sich als Rechtsanwälte ausgeben und Abmahnungen wegen der vermeintlichen Verletzung von Urheberrechten per E-Mail an unzählige Personen verschicken. Oft sind die Abmahnungen täuschend echt gestaltet.
So erkennen Sie Fake-Abmahnungen:
In der Abmahnung wird der Verletzter aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die konkrete Rechtsverletzung zu unterbinden (also z.B. ein Foto zu löschen), eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu zahlen sowie die Anwaltskosten zu übernehmen.
Was tun?
Abmahnungen sollten keinesfalls ignoriert werden, da sonst ein sehr teures Gerichtsverfahren droht! Da die Schadenersatzforderungen aber oft überhöht sind und die Unterlassungserklärung häufig unnötig zum Nachteil des Rechteverletzters ausformuliert ist, empfiehlt es sich immer, einen Anwalt oder eine Konsumentenschutzeinrichtung(AK) zu kontaktieren. In Extremfällen kann eine Urheberrechtsverletzung mehrere tausend Euro kosten.
Sonderfall: Gefälschte Abmahnungen
Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger sich als Rechtsanwälte ausgeben und Abmahnungen wegen der vermeintlichen Verletzung von Urheberrechten per E-Mail an unzählige Personen verschicken. Oft sind die Abmahnungen täuschend echt gestaltet.
So erkennen Sie Fake-Abmahnungen:
- Der Versand erfolgt ausschließlich per E-Mail (nicht per Post),
- die persönliche Anrede fehlt meistens,
- der/die RechtsanwältIn ist nicht im Verzeichnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer gelistet,
- der Urheberrechtsverstoß wird nicht konkret benannt (konkreter Film oder konkreter Song),
- das Geld soll mittels Prepaidkarte (z.B. Ukash) oder Online-Bargeldtransfer (z.B. Western Union) ins Ausland überwiesen werden.
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Quelle: http://www.saferinternet.at